Störfallanlagen - Öffentlichkeitsinformation gemäß 12. BImSchV

Holger Focke GmbH & Co. KG

1. Name oder Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereichs:
Holger Focke GmbH & Co. KG
Berßener Str. 31
49774 Lähden
2. Bestätigung, dass der Betriebsbereich den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Absatz 1 vorgelegt wurde.
Die Biogasanlage Holger Focke GmbH & Co. KG unterliegt als Betriebsbereich der unteren Klasse der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
Die Anzeige nach §7 Absatz 1 wurde der zuständigen Behörde am 28.09.2017 vorgelegt.
3. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich.
Die Biogasanlage erzeugt im Rahmen der regionalen Wertschöpfungskette Biogas aus folgenden Einsatzstoffen:
Wirtschaftsdünger: Schweinegülle, Rindergülle, Hähnchenmist, Entenmist                                                                               Nachwachsende Rohstoffe: Maissilage
Tätigkeiten im Betriebsbereich
Einlagerung von Biomasse in Form von Silagen oder Wirtschaftsdüngern                                                                                   Entnahme von Biomasse und Zugabe in den Fermentationsprozess (Vorgruben, Fermenter)                                                 Pumpvorgänge zwischen den Einbringsystemen, Fermentern, Nachgär- und Lagerbehälter                                                       Zwischenlagerung der vergorenen Gärreste                                                                                                                                 Entnahme der vergorenen Gärreste zum Weitertransport und/oder Ausbringung zur bedarfsgerechten Ausbringung als Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftliche Flächen)                                                                                                                               Erzeugung von Biogas im gasdichten Fermentationssystem                                                                                                         Zwischenspeicherung des erzeugten Biogases im Gasspeichersystem Verstromung des Biogases in Blockheizkraftwerken       Nutzung der Wärme zur Beheizung der Fermenter/ Nachgärer                                                                                                     Versorgung von externen Wärmeabnehmern                                                                                                                                      4. Gebräuchliche Bezeichnungen oder – bei gefährlichen Stoffen im Sinne der Stoffliste in Anhang I Nummer 1 – generische Bezeichnung oder Gefahreneinstufung der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe,von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften in einfachen Worten.
Biogas: Anhang I, Nr. 1.2.2, 12. BImSchV „Entzündbare Gase“; Mengenschwelle: 10.000 kg Menge: 9.100 m³ Biogas, dies entspricht bei einer Dichte von 1,30 kg/m³ 11.834 kg
5. Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei ei-nem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind
Alarmierung Notfallleitstelle Emsland. Koordinierung einer notwendigen Warnung der Bevölkerung erfolgt über die zuständigen Rettungs- und Einsatzdienste. Hier werden die für den Störfall notwendigen Warnmaßnahmen fallweise festgelegt.
6.1 Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist; Die letzte Vor-Ort-Besichtigung dieses Betriebes durch den Landkreis Emsland fand am 06.05.2025 statt.
6.2 Unterrichtung darüber, wo ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen auf An-frage eingeholt werden können.
Betriebe, die unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallen, sind gemäß § 17 Abs. 2 StörfallV regelmäßig durch Vor-Ort-Besichtigungen von der zuständigen Behörde auf der Grundlage eines Überwachungsplanes nach § 17 Abs. 1 StörfallV zu überprüfen. Der Überwachungsplan wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz erstellt und im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 10/2017 vom 15.03.2017 veröffentlicht. Weiterführende Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und über den Zugang zu Umweltinformationen erhalten Sie beim Landkreis Emsland (sh. 7. – Kontakt zuständige Behörde)
7. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt wer-den können.
Kontakt Biogasanlage: Holger Focke / Tel.: 05964-939656 / E-Mail: holger.focke@ewetel.net
Kontakt zuständige Behörde: Landkreis Emsland, Herr Löpker / Tel. 05931-44-1523 / E-Mail: rene.loepker@emsland.de

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